Corona-Informationen
Liebe Gäste,
auf dieser Seite versuchen wir Euch über die bei uns in Bayern und im Landkreis Ostallgäu vorherrschenden Corona-Maßnahmen zu informieren. Selbstverständlich versuchen wir auch immer, Euch möglichst tagesaktuell auf dem Laufenden zu halten, können dies aber aufgrund der sich permanent ändernden Situation leider nicht immer zu 100% gewährleisten. Nichtsdestotrotz stehen wir Euch selbstverständlich gerne bei all Euren Fragen telefonisch (+49 (0)8364/987320) oder per E-Mail (info@suedliches-allgaeu.de ) zur Verfügung und versuchen diese auch nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Wir freuen uns, Euch bei uns begrüßen zu dürfen und wünschen Euch einen sicheren, entspannten und erlebnisreichen Urlaub!
Eure Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu
Allgemeine Bestimmungen
Ab dem 3. April 2022 wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft:
- Ab diesem Tag entfallen weitestgehend die 2G- oder 3G-Regelungen sowie andere Maßnahmen, wie die Maskenpflicht in den meisten Bereichen
- Die Hotspot-Regelung wird in Bayern vorerst nicht angewendet
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.
- Auch für den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Fernverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- In Schule und Kita wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
- Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
- Bitte beachte, dass zwar die meisten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ab dem 03.04.2022 entfallen, dass jedoch weiterhin jeder Gastgeber und Leistungsanbieter von seinem persönlichen Hausrecht gebrauch machen kann. Bitte informiere Dich deshalb vorab bei Deinem Gastgeber bzw. Leistungsanbieter, wie die neuen Regelungen in seinem Betrieb gehandhabt werden.
Alle tagesaktuellen Informationen findest Du hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis voraussichtlich 30. April gültig sein.
Stand: 01.04.2022
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Am Ende wird alles gut werden und wenn noch nicht alles gut ist, dann ist es noch nicht am Ende.