Übernachten im Südlichen Allgäu
Das leise läuten der Kuhglocken weckt Dich sanft aus Deinen Träumen. Du hast tief und fest geschlafen und fühlst Dich wach und erholt. Warme Sonnenstrahlen streicheln Dir sanft über das Gesicht. Das Zimmer duftet leicht nach Heu und Holz und der Duft von frisch aufgebrühtem Kaffee und süßem Gebäck steigt Dir von Draußen in Deine Nase. So oder ähnlich könnte Dein perfekter Urlaubsmorgen im Südlichen Allgäu aussehen. Na, neugierig geworden? Dann schau Dich doch gleich mal bei unseren Gastgebern um. Vielleicht dürfen wir Dich ja schon bald bei uns begrüßen?
Wir freuen uns auf Dich!
Unsere Gastgeber nach Kategorien
Du weißt schon genau, in welcher Art von Unterkunft Du übernachten willst? Dann schau Dich hier gleich bei der Unterkunftsart Deiner Wahl um.
Gastaufnahmebedingungen
Die Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu GbR bietet über ihre Vermittlungsplattform auf der Website www.suedliches-allgaeu.de Unterkünfte der gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) in den fünf Gemeinden Eisenberg, Hopferau, Rieden am Forggensee, Roßhaupten und Rückholz an. Bei Buchung über die Vermittlungsplattform auf www.suedliches-allgaeu.de werden automatisch die nachfolgenden Bedingungen als gültig vereinbart. Im Buchungsfall treten diese ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber in Kraft und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Die Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu GbR ist lediglich als Vermittler zwischen Gastgeber und Gast tätig und übernimmt keinerlei Haftung. Bitte lies Dir vor Deiner Buchung unsere Gastaufnahmebedingungen deshalb gründlich durch und erkundige Dich zudem, ob Dein Gastgeber sich zudem noch auf ergänzende bzw. abweichende Gastaufnahmebedingungen beruft.
Du buchst direkt bei einem unserer Gastgeber? Dann informiere Dich bitte vorab, welche Gastaufnahmebedingungen in seinem Betrieb gelten. Viele Gastgeber haben individuelle Gastaufnahmebedingungen, bei denen die Gastaufnahmebedingungen des Südlichen Allgäus nicht oder nur ergänzend wirksam sind.
Kurtaxe
Was genau ist die Kurtaxe?
Bei der Kurtaxe (oder auch Kurbeiträge / Ortstaxe etc.) handelt es sich um eine Kurabgabe in Heilstätten, Erholungsorten und Seebädern. Mit ihrer Hilfe ist es uns möglich, Dir unsere Orte noch schöner zu gestalten. Wir verwenden sie z. B. um Sauberkeit vor Ort garantieren zu können, Wander- und Radwege zu pflegen, unsere Tourist-Informationen zu betreiben, unsere elektronische Gästekarte bereitstellen zu können, Dir ein kostenloses Angebot für unsere öffentlichen Verkehrsmittel machen zu können, sowie kostenfreies WLAN bereitzustellen sowie für vieles mehr, was Dein Urlaubserlebnis hinter den Kulissen noch schöner macht. Mit nur wenigen Euros kannst Du uns somit dabei unterstützen unsere Orte und Angebote so zu erhalten, wie sie sind bzw. sie sogar noch zu verbessern.
Wer muss die Kurtaxe bezahlen?
Die Kurtaxe muss von allen Gästen eines Kur- oder Erholungsortes bezahlt werden, die nicht Einwohner der jeweiligen Gemeinde (ortsfremde Personen) sind. Sie wird pro Person und Übernachtung erhoben. Erwachsene sind bei uns im Südlichen Allgäu voll kurabgabepflichtig. Für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Beinderung gelten teilweise abweichende Regelungen. Für sie fallen bei uns meist geringere Kurabgaben an.
Die Abgabe der Kurtaxe ist im Kommunalabgabengesetz (KAG) niedergeschrieben. Auf Basis dessen sind oben genannte Personen in unseren sechs Gemeinden gesetzlich verpflichtet die Kurtaxe zu bezahlen. Die Höhe der Kurtaxe wird von den einzelnen Gemeinden individuell bestimmt. Wie hoch die Kurtaxe in den Gemeinden des Südlichen Allgäus sind, erfährst Du weiter unten auf dieser Seite.
Wann ist die Kurtaxe fällig?
Sofern die Kurtaxe nicht bereits im Vorhinein bezahlt wurde, ist sie am Tag der Anreise fällig. Je nach Art der Unterkunft und Vereinbarung mit dem Gastgeber, kann die Kurtaxe auch erst am Tag der Abreise beglichen werden. Bitte informiere Dich vorab, wie Du die Kurtaxe entrichten musst.
Wo bezahle ich die Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird direkt beim Gastgeber, d. h. bei Deinem Hotel oder Deinem Ferienwohnungsvermieter bezahlt.
Höhe der Kurtaxe
Eisenberg
Kurbeitrag (pro Person und Übernachtung) | |
Kinder (0 - 5 Jahre) | frei |
Kinder (6 - 15 Jahre) | 0,80 € |
Erwachsene (ab 16 Jahren) | 1,10 € |
Hopferau
Kurbeitrag (pro Person und Übernachtung) | |
Kinder (0 - 5 Jahre) | frei |
Kinder (6 - 15 Jahre) | 0,70 € |
Erwachsene (ab 16 Jahren) | 1,30 € |
Rieden am Forggensee
Kurbeitrag (pro Person und Übernachtung) | |
Kinder (0 - 5 Jahre) | frei |
Kinder (6 - 15 Jahre) | 0,60 € |
Erwachsene (ab 16 Jahren) | 1,20 € |
Roßhaupten
Kurbeitrag (pro Person und Übernachtung) | |
Kinder (0 - 5 Jahre) | frei |
Kinder (6 - 15 Jahre) | 0,60 € |
Erwachsene (ab 16 Jahren) | 1,15 € |
Für Personen mit einer Behinderung von 70 % und mehr (Nachweis mit Schwerbehindertenausweis notwendig!) wird der Kurbeitrag auf Antrag auf 0,60 € bei Erwachsenen bzw. 0,30 € bei Kindern von 6 - 15 Jahren ermäßigt.
Rückholz
Kurbeitrag (pro Person und Übernachtung) | |
Kinder (0 - 5 Jahre) | frei |
Kinder (6 - 15 Jahre) | frei |
Erwachsene (ab 16 Jahren) | frei |
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Gastfreundschaft besteht aus ein wenig Wärme, ein wenig Nahrung und großer Ruhe.